
Buchungszeitfaktoren gemäß BayKiBiG
– Eine umfassende Erklärung
Buchungszeitfaktoren sind ein wesentliches Element im Finanzierungssystem der bayerischen Kindertagesbetreuung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Sie stellen einen Multiplikator dar, der bei der kindbezogenen Förderung angewendet wird und direkt von der gebuchten Betreuungszeit abhängt.
Definition und rechtliche Grundlage
Gemäß Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG wird „über Buchungszeitfaktoren eine höhere Förderung für längere Buchungszeiten der Kinder gewährt. Die Buchungszeit gibt den von den Eltern mit dem Träger vereinbarten Zeitraum an“. Die detaillierten Bestimmungen zu den Buchungszeitfaktoren finden sich in § 24 AVBayKiBiG als Ergänzung zu Art. 21 Abs. 4 und Art. 32 Nr. 4 BayKiBiG.
Berechnung der Förderung
Der jährliche staatliche Förderbetrag pro Kind errechnet sich als Produkt aus drei Faktoren:
- Basiswert
- Buchungszeitfaktor
- Gewichtungsfaktor
Konkrete Faktoren nach Buchungszeit
Die Höhe der Buchungszeitfaktoren wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in § 24 Abs. 1 AVBayKiBiG festgelegt. Sie staffeln sich wie folgt:
- 0,5 für mehr als eine bis einschließlich zwei Stunden
- 0,75 für mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden
- 1,0 für eine Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
- 1,25 für mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden
- 1,5 für mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden
- 1,75 für mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden
- 2,0 für mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden
- 2,25 für mehr als acht bis einschließlich neun Stunden
- 2,5 für mehr als neun Stunden
Für jede Stunde mehr gibt es demnach einen um 0,25 erhöhten Buchungszeitfaktor, was einer Erhöhung um 25 Prozent des Basiswertes entspricht. Dies basiert darauf, dass der Basiswert auf eine tägliche Förderung von drei bis vier Stunden bezogen ist (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG).
Altersabhängige Unterschiede
Wichtig zu beachten ist, dass die Buchungszeitfaktoren 0,5 (für mehr als eine bis einschließlich zwei Stunden) und 0,75 (für mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden) nur für:
- Kinder unter drei Jahren
- Schulkinder
gelten, nicht jedoch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Für Kindergartenkinder werden erst Buchungszeiten von mehr als drei Stunden bezuschusst, da kürzere Zeiten dem Bildungsauftrag für diese Altersgruppe nicht gerecht werden.
Die Buchungszeitfaktoren ab 1,0 (also für mehr als drei Stunden) hingegen sind für alle Altersgruppen verfügbar.
KiTa-Verwaltung verstehen –
Jetzt Newsletter abonnieren!
Zusätzliche Erhöhungen der Buchungszeitfaktoren
Der Buchungszeitfaktor kann sich unter bestimmten Umständen erhöhen:
- Um 0,15 für jedes Kind unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0. Diese zusätzlichen Mittel wurden über das Bildungsfinanzierungsgesetz bereitgestellt, um die Personalsituation in Einrichtungen mit Kindern unter drei Jahren zu verbessern.
- Bei Kindern mit erhöhtem Sprachförderbedarf, die an einem Vorkurs nach § 5 Abs. 2 AVBayKiBiG teilnehmen:
- Um 0,10 für Kinder mit Migrationsfaktor 1,3
- Um 0,4 für Kinder ohne Migrationsfaktor
Diese Erhöhungen gelten nur für den staatlichen Förderanteil, nicht für den kommunalen Anteil, und haben keine Auswirkung auf den Anstellungsschlüssel und die Fachkraftquote. Sie werden erst bei der Endabrechnung mitberechnet.
Bestimmung des anzuwendenden Buchungszeitfaktors
Die Festlegung des konkreten Buchungszeitfaktors erfolgt in drei Schritten:
- Buchungsvereinbarung: Ausgangspunkt ist die zwischen Träger und Eltern vereinbarte Buchung. Dabei können Träger und Eltern flexibel vereinbaren, wie viele Stunden das Kind die Einrichtung besucht. Der Träger darf jedoch maximal eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden in der Woche bzw. vier Stunden pro Tag fordern.
- Zuordnung zu einer Buchungszeitkategorie: Die vereinbarte Buchungszeit wird als täglicher Durchschnittswert berechnet und einer Kategorie zugeordnet. Beispiel: Wenn ein Kind montags bis donnerstags 7 Stunden und freitags 4 Stunden betreut wird, ergibt sich ein Durchschnitt von 6,4 Stunden täglich, was der Kategorie „über sechs bis sieben Stunden“ entspricht.
- Anwendung des entsprechenden Buchungszeitfaktors: Jeder Buchungszeitkategorie ist ein bestimmter Faktor zugeordnet, der aus § 24 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG abgelesen werden kann.
Besonderheiten bei Schulkindern
Bei Schulkindern gelten während der Schulzeit besondere Regelungen:
- Die Zeit zwischen 8 Uhr und 11 Uhr wird bei der Berechnung der Buchungszeitkategorie nicht berücksichtigt, da die Kinder in dieser Zeit regulär die Schule besuchen.
- Beispiel: Wenn ein Schulkind einen Hortplatz von 6 Uhr bis 15 Uhr gebucht hat, wird während der Schulzeit nur die Zeit von 6 bis 8 Uhr und von 11 bis 15 Uhr berücksichtigt, was der Buchungszeitkategorie „über fünf bis sechs Stunden“ entspricht.
Plausibilitätsprüfung und Kontrolle
Für die korrekte Ermittlung der Förderung ist die Plausibilität der gemeldeten Buchungszeiten wichtig. Bei nicht plausiblen Daten im System KiBiG.web können die Buchungszeitfaktoren auf 1,0 bei Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung gekürzt werden, in anderen Fällen auf 0.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Wir informieren Sie über Änderungen im Förderrecht, wesentliche Themen des KiTa-Managements und Aktualisierungen unserer Unterlagen.